Richtig absagen im Bewerbungsprozess

Richtig absagen im Bewerbungsprozess

Der Job entspricht nicht deinen Erwartungen, das Vorstellungsgespräch war zwischenmenschlich eine Katastrophe oder du hast ein anderes Angebot bekommen. Gründe für eine Absage im Bewerbungsprozess können vielfältig sein.

Eine Bewerbung ist keine Garantie für eine Zusage

Nicht nur Unternehmen können dir absagen. Auch du hast die Möglichkeit einem Unternehmen, bei dem du dich beworben hast, eine Absage zu erteilen. Du musst dich dabei nicht schlecht fühlen. Wenn du nach dem Vorstellungsgespräch feststellst, dass es nicht passt oder du sogar schon eine (mündliche) Zusage bekommen hast, aber eine andere Firma ein besseres Angebot gemacht hat, kannst du absagen.

Vorsicht bei unterschriebenen Verträgen

Wenn du bereits einen Vertrag unterschrieben hast, stellt sich die Lage anders dar. Viele Unternehmen nutzen im Arbeitsvertrag eine Klausel, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt beiderseitig ausschließt. Darauf solltest du also unbedingt achten.

Bitte kein Ghosting* im Bewerbungsprozess

Doch selbst wenn du nicht für das Unternehmen arbeiten möchtest, solltest du nicht einfach verstummen und abtauchen. Der Spruch „Man sieht sich immer zweimal im Leben“ passt hier ziemlich gut. Aktuell bist du nicht an einem Job in der Firma interessiert. Aber wer weiß, wie es in einigen Jahren aussieht. Du solltest also darauf achten, dass du professionell mit der Situation umgehst. Je nach Fortschritt deines Bewerbungsprozesses kannst du verschiedene Möglichkeiten nutzen abzusagen.

  • Bewerbung versendet ohne Rückmeldung

Eigentlich ist noch gar nichts passiert. Du hast deine Bewerbung verschickt, wartest noch auf Rückmeldung. Zwischenzeitig hast du aber einen anderen Job gefunden, den du auch annehmen möchtest. Du kannst jetzt natürlich warten, bis sich das andere Unternehmen meldet. Sauberer ist es aber, wenn du z.B. direkt eine E-Mail schreibst, dass du deine Bewerbung zurückziehst. Du brauchst keine Gründe. Aber sei dir sicher: Der/die Personaler:in spart dadurch Zeit und wird dir dankbar sein.

  • Einladung zum Vorstellungsgespräch

Eine gute Nachricht: Du wurdest zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Aber eigentlich möchtest du gar nicht oder hast bereits eine andere Zusage erhalten. Du kannst das Gespräch selbstverständlich trotzdem wahrnehmen, auch wenn du nicht zu diesem Unternehmen möchtest. Bist du dir jedoch sicher, dass du dort nicht anfangen möchtest, sage es ab. Bedanke dich per E-Mail oder telefonisch für die Einladung. Auch hier brauchst du keine Gründe für die Absage. Sei freundlich und professionell, lehne den Termin ab und ziehe deine Bewerbung zurück.

  • Nach dem Vorstellungsgespräch

Wenn du nach einem Vorstellungsgespräch deine Bewerbung zurückziehen möchtest, solltest du möglichst per Telefon absagen. Wenn es schon ein persönliches Gespräch gab, ist es höflicher, die Absage auch persönlich (wenn auch nur am Telefon) zu machen. Sei darauf vorbereitet, dass Nachfragen zum Grund kommen können. Diese musst du natürlich auch hier nicht nennen. Aber es kann eine gute Chance sein, wechselseitig voneinander zu lernen. Hast du keine Telefonnummer, sondern nur eine E-Mail-Adresse kannst du auch eine E-Mail schreiben. Verweise dabei darauf, dass du gerne telefonisch für Rückfragen zur Verfügung stehst.

  • Mündliche Zusage erhalten/Vertrag erhalten

Jackpot! Oder doch nicht? Du hast eine Zusage erhalten, willst den Job aber gar nicht? Solange du noch nicht zugesagt oder unterschrieben hast, kannst du natürlich auch hier immer noch absagen. Dies erfordert aber Fingerspitzengefühl. Wie in jedem anderen Schritt im Bewerbungsprozess ist Professionalität oberstes Gebot. Sag in jedem Fall telefonisch ab. Du wirst hier sicher gefragt werden, warum du den Job nicht möchtest. Ggf. versucht das Unternehmen dich durch Anpassungen im Vertrag umzustimmen. Auch darauf solltest du vorbereitet sein.

Als Bewerber:in mit gutem Vorbild voran gehen

Du fragst dich vielleicht, warum du dir die Arbeit machen, E-Mails schreiben oder anrufen solltest. Unternehmen melden sich schließlich häufig nicht mal auf die Bewerbung zurück. Das stimmt. Aber mach es als Bewerber:in doch besser. Du weißt ja: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

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* Ghosting: vollständiger Kontakt- und Kommunikationsabbruch ohne Ankündigung (in einer zwischenmenschlichen Beziehung)


17. Januar 2022 17.01.22
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