Bildungsurlaub: Weiterbildung bei uneingeschränkter Gehalts- und Lohnfortzahlung
Arbeitnehmende in immerhin 14 von 16 Bundesländern, Sachsen und Bayern ausgenommen, haben die Möglichkeit sich mit dem Bildungsurlaub gezielt beruflich weiterzubilden – um die eigenen Karrierechancen zu steigern, ohne dabei auf das eigene Gehalt verzichten zu müssen.
Was ist Bildungsurlaub – und wie können Arbeitnehmende den beanspruchen?
Wofür kann der Bildungsurlaub in Bremen genutzt werden?
Hast du ein Anrecht auf Bildungsurlaub?
Was passiert mit deinem Jahresurlaub, wenn du den Bildungsurlaub in Anspruch nimmst?
So läuft die Beantragung des Bildungsurlaubs ab
Was ist Bildungsurlaub – und wie können Arbeitnehmende den beanspruchen?
Das Modell existiert bereits seit dem Jahr 1974, wird aber immer noch nur von relativ wenigen Arbeitnehmenden genutzt: Dabei ist der Bildungsurlaub durch einen gesetzlichen Anspruch gedeckt und wird jedes Jahr aufs Neue gewährt – für bis zu fünf Tage. Während die Bildungshoheit bei den Bundesländern liegt, weshalb er in Bayern und Sachsen auch nicht gilt, liefert der Gesetzgeber zugleich die Rahmenbedingungen vor.
Der bezahlte Bildungsurlaub muss tatsächlich auch als solcher genutzt werden: Es handelt sich also zwar um einen bezahlten Urlaubsanspruch, mit Freizeit und Erholung soll und darf er aber nicht verbracht werden. Daher liefert der Gesetzgeber genaue Vorgaben, wofür Arbeitnehmende ihre bezahlte Bildungszeit nutzen dürfen:
- für ergänzende Berufsausbildungen wie Weiterbildungen und Seminare
- zur karriereförderlichen Allgemeinbildung
- für politische Bildung
- gewerkschaftliche Bildungsmaßnahmen
- beruflich assoziierte Bildungsprogramme wie Studienreisen, Gedenkstättenbesuche und/oder EDV-Kurse
Wichtig: Der exakte Anspruch variiert zwischen den Bundesländern. Dazu ein Beispiel: Im Bundesland Brandenburg kann der Bildungsurlaub auch für kulturelle Weiterbildung genutzt werden, in Berlin hingegen nicht – dort kommen nur politische und berufliche Weiterbildungsprogramme in Frage.
Wofür kann der Bildungsurlaub in Bremen genutzt werden?
Die Grundlage für deinen Anspruch auf Bildungsurlaub liefert in Bremen das “Bremische Bildungszeitgesetz” (kurz: BremBZG). Das sieht zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub in zwei Jahren vor, also maximal fünf Tage pro Jahr. Genutzt werden kann die Bildungszeit für die politische, allgemeine und berufliche Weiterbildung. Des Weiteren ermöglicht das Bremische Bildungszeitgesetz sogar eine Nutzung zur Ausübung von Ehrenämtern – damit bist du bei der Ausgestaltung deines Bildungsurlaubs in Bremen noch freier als in anderen Bundesländern.
Hast du ein Anrecht auf Bildungsurlaub?
Sofern du nicht in Sachsen oder Bayern wohnst, wo es den Bildungsurlaub nicht gibt, hast du höchstwahrscheinlich auch einen Anspruch darauf. Der gilt nämlich für alle Arbeitnehmenden ebenso wie für alle Auszubildenden – sowohl solche in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Besondere Regelungen gibt es für Teilzeitkräfte und Minijobber, die teilweise stark zwischen den einzelnen Bundesländern variieren. Definitiv keinen Anspruch hast du darauf, sofern du dich noch in der Probezeit befindest.
Während du in Bremen immer ein Anrecht auf den bezahlten Bildungsurlaub hast, haben bei der Art der Weiterbildung die arbeitgebenden Unternehmen ein Wort mitzureden. Auch hier ein Beispiel: Im Bundesland Nordrhein-Westfalen fallen beispielsweise sogar Yogakurse und Rhetorikschulungen in das Angebot des Bildungsurlaubs. Arbeitgeber könnten diesen aber ablehnen, wenn sie darin keinen Mehrwert für deinen Beruf oder deine Tätigkeit im Unternehmen sehen. Das kommt in der Praxis aber nur sehr selten vor, auch weil deutsche Gerichte in derartigen Fällen häufig unterschiedlich entschieden haben.
Was passiert mit deinem Jahresurlaub, wenn du den Bildungsurlaub in Anspruch nimmst?
Die fünf Tage pro Jahr beziehungsweise zehn Tage alle zwei Jahre existieren getrennt vom Jahresurlaub. Die Bildungszeit wird vom Gesetzgeber als “Sonderurlaub” eingestuft. Wenn du diese nutzt, reduziert sich dadurch also nicht dein Jahresurlaub – unabhängig davon, wie viele Tage Urlaub in deinem Arbeitsvertrag festgehalten sind. Der Arbeitgeber darf den Bildungsurlaub also auch dann nicht ablehnen, wenn du schon alle Urlaubstage aus deinem regulären Jahresurlaub genommen hast.
So läuft die Beantragung des Bildungsurlaubs ab
Zunächst prüfst du entsprechend der oben genannten Bedingungen deinen Anspruch, danach suchst du dir ein geeignetes Weiterbildungsangebot aus. Stelle sicher, dass die Weiterbildung innerhalb des Bundeslandes anerkannt ist – anschließend informierst du deine Vorgesetzten darüber. Nach deren Zusage erhältst du von der Weiterbildungsorganisation nach deiner Anmeldung alle notwendigen Unterlagen und reichst diese der Personalabteilung (oder anderen zuständigen Personen im Unternehmen) weiter.