Sonderurlaub: was du dazu wissen solltest
Einige freudige Ereignisse, aber auch Schicksalsschläge berechtigen Arbeitnehmer:innen dazu, Sonderurlaub zu beantragen. Du musst also in dem Fall nicht deine regulären Urlaubstage dafür verwenden.
Was ist Sonderurlaub?
Wie sieht die Rechtsgrundlage für Sonderurlaub aus?
Welchen Sonderurlaub gibt es?
Dauer des Sonderurlaubs
Alternative: unbezahlte Freistellung oder regulärer Urlaub
Was ist Sonderurlaub?
Der reguläre Jahresurlaub dient der Entspannung. Daher können Arbeitnehmer:innen in verschiedenen Ausnahmesituationen aufgrund einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bezahlten Sonderurlaub beantragen. Dies regelt das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem Paragrafen 616. Was die Lohnsteuer und Sozialversicherung anbelangt, wird Sonderurlaub genauso gehandhabt wie herkömmliche bezahlte Urlaubstage.
Wie sieht die Rechtsgrundlage für Sonderurlaub aus?
Konkrete Anlässe nennt der Gesetzgeber nicht, was den Sonderurlaub anbelangt. Arbeitgeber können die Gültigkeit des Paragrafen 616 zudem eingrenzen, gänzlich aufheben oder die Dauer des bezahlten Sonderurlaubs reduzieren. So ist die Gewährung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitsvertrag beinhaltet, wann oder in welchem Umfang Arbeitnehmer:innen Anspruch darauf haben. Fehlt eine entsprechende Klausel, regelt eventuell eine Betriebsvereinbarung den Sonderurlaub. Unterliegt das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag, kannst du prüfen, ob dieser Angaben zum Sonderurlaub enthält.
Beim bezahlten Erholungsurlaub hingegen sieht das Bundesurlaubsgesetz eine Pflicht vor, diesen zu gewähren, damit die Mitarbeiter:innen eine bestmögliche Regeneration erhalten. Der Anspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 und bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage pro Jahr.
Welchen Sonderurlaub gibt es?
Im Leben kann sich immer etwas Unvorhergesehenes verändern. Bei außergewöhnlichen Umständen kannst du durch Sonderurlaub von deiner Arbeitspflicht bezahlt freigesprochen werden. Die Formulierung “Sonderurlaub” verdeutlicht bereits, dass es sich hierbei um außergewöhnliche Situationen oder einschneidende persönliche Ereignisse handelt, in denen du nicht dazu in der Lage bist, deiner beruflichen Tätigkeit nachzukommen.
Zu diesen Situationen zählen zum Beispiel:
- Todesfall im engen Familienkreis, üblicherweise Verwandte ersten Grades, wie Vater, Mutter, Ehepartner:in oder eigenes Kind
- Erkrankung des Kindes
- Geburt des Kindes für den Vater
- Hochzeit
- Goldene Hochzeit der Eltern
- 25-jähriges und 40-jähriges Arbeitsjubiläum
- Persönliche Unglücksfälle, wie ein Wohnungsbrand
- Umzug aus betrieblichen Gründen
In diesen und anderen Fällen kannst du den Sonderurlaub für einen besonderen Anlass nutzen oder ein einschneidendes Ereignis, wie einen schweren Schicksalsschlag, bewältigen, ohne dass du finanzielle Einbußen hast.
Arbeitgeber sind an keine Regelungen gebunden und können auch in anderen Fällen Sonderurlaub gewähren. Es ist letzten Endes auch eine Frage der Kulanz. Den Sonderurlaub musst du vorher ankündigen und einen Nachweis für den Verhinderungsgrund liefern, falls dies verlangt wird. Gründe, wie Stau oder Naturkatastrophen, sind keine rechtmäßigen Ursachen der Arbeitsverhinderung.
Dauer des Sonderurlaubs
Die Dauer des bezahlten Sonderurlaubs ist davon abhängig, was der konkrete Grund ist. Zum Teil kannst du nur einige Stunden von der Arbeit fernbleiben, während andere Verhinderungsgründe eine zwei- oder mehrtägige Abwesenheit erlauben.
Todesfall
So sind es beim Todesfall eines nahen Familienmitgliedes, wie der Mutter, beispielsweise zwei Tage: einer für den Todestag selber und ein weiterer für die Beerdigung.
Geburt
Bei der Geburt hat der Vater eines ehelichen Kindes Anspruch auf einen Tag. Bei einem nicht ehelichen kann der Antrag abgelehnt werden.
Hochzeit
Bei einer Hochzeit wird den Eheschließenden ebenso oft ein Tag Sonderurlaub gewährt. Für die anschließenden Flitterwochen musst du auf deine Urlaubstage zurückgreifen. Bist du lediglich zu einer Hochzeit eingeladen, hast du meist keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Ausnahmen können gelten, wenn dein Kind, deine Eltern oder Geschwister heiraten.
Umzug
Bei einem Umzug ist entscheidend: Erfolgt er aus privaten Gründen, wird meist kein Sonderurlaub genehmigt, während du aus betrieblichen Erfordernissen möglicherweise einen Tag bekommst.
Erkranktes Kind
Bezahlter Sonderurlaub kann auch bei einer Erkrankung des eigenen Kindes, wie hohes Fieber, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Krankheit eine Pflege notwendig macht, bei der Vater oder Mutter zu Hause bleiben müssen und keine anderweitige Versorgung möglich ist. In dem Fall kannst du bis zu fünf Arbeitstage Sonderurlaub bekommen. Relevanz hat das Alter des Kindes. Wenn es zwölf Jahre oder älter ist, sind die Anforderungen etwas höher. Mit steigendem Alter nimmt die Notwendigkeit einer Pflege ab.
In allen Fällen gilt, dass der Anspruch im Arbeits- oder Tarifvertrag individuell enthalten, ausgeschlossen oder begrenzt werden kann. Es ist jedoch nicht genau geregelt, wie viele Arbeitstage du Anspruch auf Sonderurlaub in den verschiedenen Situationen hast. Das Gesetz nennt den Rechtsbegriff “vorübergehend verhindert”. Der bezahlte Sonderurlaub darf nicht auf deinen Erholungsurlaub angerechnet werden.
Alternative: unbezahlte Freistellung oder regulärer Urlaub
Daneben kommt zum Teil ebenso eine unbezahlte Freistellung infrage. Das ist der Fall, wenn keine spezifischen Sonderregelungen aus dem Gesetz, Arbeits- und Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung greifen. Diese musst du mit deinem Arbeitgeber einzelvertraglich aushandeln.
Suche am besten immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber und frage nach, ob es betriebliche Regelungen gibt. Bleibe keinesfalls eigenmächtig von der Arbeit fern, denn damit riskierst du eine Kündigung. Bekommst du keinen Sonderurlaub, bleibt dir als Alternative nur, regulären Urlaub zu beantragen.