Betriebsbedingte Kündigung: Gründe und Formalia

Betriebsbedingte Kündigung: Gründe und Formalia

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist auf verschiedene Details zu achten, die über die Rechtswirksamkeit dieser entscheiden. Deshalb ist es wichtig, sich über das wann, warum und wie zu informieren.

1 Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
2 Welche Gründe gibt es für eine betriebsbedingte Kündigung?
3 Wann darf ein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen?
4 Welche Fristen sind bei der betriebsbedingten Kündigung zu beachten?

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebliche bedingte Kündigung ist eine spezielle Kündigungsform, die von Arbeitgebenden aufgrund betriebsinterner Gründe gegen Arbeitnehmer:innen auszusprechen ist. Sie basiert rein auf der unternehmerischen Entscheidung, wenn die Fortführung eines oder mehrerer Beschäftigungsverhältnisse unmöglich ist.

Welche Gründe gibt es für eine betriebsbedingte Kündigung?

Es können unterschiedliche Gründe vorliegen, die zu einer rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung führen.

  • Betriebsstilllegung oder Insolvenz

Hierbei wird entweder das Unternehmen aufgegeben und das Gewerbe abgemeldet oder der Betrieb ist wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungspflichten in vollem Umfang nachzukommen.

  • technologische Veränderungen innerhalb des Betriebs

Kommt beispielsweise eine neue fortschrittliche Technologie zum Einsatz, die deine Arbeitskraft überflüssig macht, ist eine betriebliche Kündigung zulässig.

  • Rationalisierungsmaßnahmen

Darunter ist die Verringerung von Kosten zu verstehen, um eine Effizienzsteigerung des Betriebes zu erzielen. Hierzu kommt es häufig, wenn die Umsatzzahlen eines Betriebs so einbrechen, dass die Fortführung nur durch Kostensenkung zu erzielen ist. Aber auch unrentable Arbeitsbereiche können aufgelöst werden und deine Beschäftigung überflüssig machen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du an einem Teamprojekt arbeitest, das aus Kostengründen vorzeitig einzustellen ist.

  • betriebliche Umstrukturierungen

Zu Umstrukturierungen kommt es bei Fusionen, Unternehmensübernahmen oder Reorganisationen. Werden dadurch bestimmte Arbeitsabteilungen oder Bereiche aufgelöst, sind betriebsbedingte Kündigungen die Regel. Hierbei solltest du aber beachten, dass allein die Tatsache einer Übereignung/Übernahme eines Betriebs oder ein Unternehmensverkauf keine gerechtfertigten Gründe für eine betriebliche Kündigung darstellen.

Wann darf ein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen?

In Deutschland unterliegt jede Art betriebsbedingter Kündigungen dem Kündigungsschutzgesetz nach Paragraf 1 KSchG. Dieses besagt, dass eine Kündigung aus betrieblichen Gründen lediglich legitim ist, wenn im Unternehmen der bisherige Arbeitsbereich für einen oder mehrere Arbeitnehmer:innen aufzulösen und keine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb möglich ist. Eine betriebliche Kündigung aus persönlichen Gründen ist unzulässig.

Zusätzlich verlangt das Kündigungsschutzgesetz die Einhaltung der sogenannten Sozialauswahl. Allerdings gilt diese Regelung nur für Betriebe ab zehn Mitarbeiter:innen mit einer Beschäftigungszeit von mindestens sechs Monaten und in Kleinbetrieben ab fünf Mitarbeiter:innen lediglich für Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnisse vor dem 31.12. 2003 begonnen hat.

Sind in dem betroffenen Arbeitsbereich mehrere Personen beschäftigt, haben Unternehmen bei der Kündigung aus betrieblichen Gründen diese sozialen Aspekte zu berücksichtigen. Dazu zählen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • körperliche oder geistige Schwerbehinderungen
  • eventuelle familiäre Unterhaltsverpflichtungen

Welche Fristen sind bei der betriebsbedingten Kündigung zu beachten?

Die ordentliche betriebliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum nächsten 15. oder Ende des Monats. Dies ist unabhängig davon, ob das Beendigungsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Allerdings ist auch eine fristlose Kündigung aus betrieblichen Gründen möglich, wenngleich diese nur sehr selten in Ausnahmefällen vorkommen. Um eine fristlose Kündigung durchsetzen zu können, muss dein Arbeitsplatz dauerhaft wegfallen und der Arbeitgebende hat im Vorfeld alle zumutbaren Versuche unternommen, deinen Arbeitsplatz zu erhalten oder Alternativen zu finden, um dich weiter beschäftigen zu können.

Aber selbst das ist umstritten, denn Arbeitsgerichte argumentieren häufig mit dem Unternehmensrisiko dagegen, das Unternehmen auch mit der Anstellung von Mitarbeiter:innen eingehen. Anders kann es aussehen, wenn plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse zum Arbeitsplatzverlust beitragen. Das kann beispielsweise ein Feuer sein, durch den ein Betrieb vollständig abbrennt und ein Wiederaufbau unmöglich ist. Aber auch dann steht eine fristlose Kündigung aus betrieblichen Gründen auf “wackeligen Beinen” und hängt gegebenenfalls von der Beurteilung des Arbeitsgerichts ab.


09. August 2023 09.08.23
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