Verhaltensbedingte Kündigung: Gründe und Formalien

Verhaltensbedingte Kündigung: Gründe und Formalien

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann durch Unternehmen unter bestimmten Gründen ausgesprochen werden. Welche Gründe gibt es und was gilt es zu berücksichtigen?

1 Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?
2 Welche Gründe müssen für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?
3 Wann darf die verhaltensbedingte Kündigung durch Unternehmen ausgesprochen werden?
4 Welche Fristen müssen Unternehmen einhalten?
5 Welche inhaltlichen Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung müssen vorliegen?
6 Wie sehen die formalen Vorgaben einer verhaltensbedingten Kündigung aus?
7 Welche Folgen hat die verhaltensbedingte Kündigung?

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Neben einer betriebsbedingten Kündigung, die ihre Ursache in betrieblichen Umständen hat, und einer personenbedingten Kündigung, die aufgrund der Umstände der Person ausgesprochen wird,- gibt es noch die verhaltensbedingte Kündigung.

Um Arbeitnehmenden eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen, müssen die arbeitsrechtlichen Pflichten in solchem Maße verletzt worden sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar wäre. Die verhaltensbedingte Kündigung muss mit einer negativen Zukunftsprognose einhergehen und zu dem ein von Arbeitnehmenden steuerbares Fehlverhalten zeigen. Hierzu zählen

  • sexuelle Belästigung
  • Diebstahl
  • Beleidung von Kolleg:innen und Vorgesetzten

Welche Gründe müssen für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?

Die Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind vielfältig. Zunächst muss eine Arbeitspflichtverletzung vorliegen, die dem Arbeitnehmenden nachweislich vorgeworfen werden kann. Außerdem muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen.

Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung liegen vor, wenn du

  • ständig zu spät kommst oder früher gehst
  • die Arbeit verweigerst
  • Spesenbetrug begehst
  • Krank feierst
  • Kolleg:innen oder Vorgesetzte beleidigst oder mobbst
  • gegen die Betriebsordnung verstößt
  • nebenbei für die Konkurrenz tätig bist
  • jemanden sexuell belästigst
  • an deinem Arbeitsplatz klaust

Wann darf die verhaltensbedingte Kündigung durch Unternehmen ausgesprochen werden?

In den meisten Fällen sind die Unternehmen verpflichtet, die Arbeitnehmer:innen zunächst abzumahnen. Auch über eine Versetzung an eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens muss nachgedacht werden. Dies kann zum Beispiel im Fall eines Streits zwischen zwei Parteien angewandt werden. Außerdem müssen Unternehmen die Interessen abwägen. Sie müssen überlegen, wie schwerwiegend das Fehlverhalten war und ob die Gefahr einer Wiederholung gegeben ist.

Welche Fristen müssen Unternehmen einhalten?

Für eine verhaltensbedingte Kündigung gelten dieselben Fristen, wie für andere Kündigungen auch. Diese Frist wird im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und im Bundesgesetz festgehalten.

Arbeitgeber müssen die üblichen Kündigungsformalien einhalten und sind verpflichtet, den Kündigungsgrund nachzuweisen.

Da eine verhaltensbedingte Kündigung eine besonders drastische Maßnahme ist, geht ihr meist eine Abmahnung voraus. So haben Arbeitnehmer:innen die Chance, Ihr Verhalten zu verändern.

In besonders schweren Fällen kann eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Hierzu benötigt es keine vorherige Abmahnung. Die fristlose verhaltensbedingte Kündigung muss allerdings innerhalb von zwei Wochen, nach bekannt werden des Kündigungsgrundes, ausgesprochen werden.

Welche inhaltlichen Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung müssen vorliegen?

Die verhaltensbedingte Kündigung muss in jedem Fall einen Nachweis des Fehlverhaltens enthalten. Ohne den genauen Kündigungsgrund hat sie keinen Bestand. Sie muss außerdem den Nachweis einer vorangegangenen Abmahnung mit sich bringen.

In schwerwiegenden Fällen von Fehlverhalten ist es möglich, ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung auszusprechen. Dies ist z.B. der Fall bei Diebstählen oder Gewalt.

Wie sehen die formalen Vorgaben einer verhaltensbedingten Kündigung aus?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer an die jeweilige Situation anzupassen. Jedoch gilt es die folgenden Formalien zu beachten

  • Adressat:in muss genannt sein
  • Kündigungsgrund muss geschildert werden
  • vorherige Abmahnung muss angegeben sein
  • Hinweis auf Meldung bei der Agentur für Arbeit muss vorhanden sein
  • Datum und Unterschrift müssen auf dem Schreiben vorhanden sein

Welche Folgen hat die verhaltensbedingte Kündigung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung bringt nicht nur mit sich, dass du deinen Job verlierst. Dir kann auch das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen gesperrt werden, da du für deine Kündigung selbst verantwortlich bist.

Wenn du verhaltensbedingt gekündigt wurdest, hast du, wie bei jeder anderen Kündigung auch, die Möglichkeit, vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Dies muss innerhalb von drei Wochen geschehen, ansonsten wird die Kündigung wirksam. Mit dieser sogenannten Kündigungsschutzklage kannst du, zumindest zunächst, die Sperre des Arbeitslosengeldes verhindern.


23. August 2023 23.08.23
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