
Richtig kündigen.
Kündigungsfrist einhalten
Im Arbeitsvertrag steht, welche Kündigungsfrist mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Wenn es hier keine besondere Regelung gibt, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Zusätzlich gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Hier hat man die Möglichkeit, fristlos zu kündigen, aber nur bei schwerwiegenden Fällen. Diese sind z.B. ein längeres Ausbleiben der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung, Beleidigung, Bedrohung, Tätlichkeiten oder Straftaten durch den Arbeitgeber.
Kommunikation
Egal wie schwierig das Verhältnis zu seinem Arbeitgeber ist, man sollte unbedingt das Gespräch mit ihm suchen. Dieser sollte nämlich immer zuerst über die Kündigung informiert werden. Erfährt der Vorgesetzte es über andere Kollegen oder Quellen, dann hat er ein gutes Recht, verärgert darüber zu sein. Zusätzlich sollte man vermeiden, die Kündigung ohne Kommentar per Post zukommen zu lassen. Im Gespräch sollten dann in Ruhe und sachlich die Gründe aufgezählt werden, wieso man kündigen möchte.
Kündigungsschreiben erstellen
Eine Kündigung muss immer schriftlich in Briefform erfolgen. Ist diese fristgerecht, brauchen keine Gründe erwähnt werden. Folgende Dinge müssen aber unbedingt im Schreiben genannt werden:
- Name und Anschrift der beiden Vertragspartner
- Zeitpunkt ab wann die Kündigung wirksam ist
- ein Hinweis auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
- eine handschriftliche Unterschrift.
Resturlaub benutzen
Wenn bis zum Kündigungstermin noch Urlaubstage zur Verfügung stehen, dann dürfen diese verwenden werden. Der Arbeitgeber muss den restlichen Urlaub genehmigen. Wenn man innerhalb der ersten Jahreshälfte kündigt, dann steht nur eine anteilige Anzahl an Urlaubstagen zur Verfügung. Liegt die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, also ab dem 1. Juli, dann steht der gesamte Jahresurlaub zu.
Arbeitszeugnis anfordern
Mit der Kündigung hat man das Recht, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Dies sollte zwingend beantragt werden und als „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ausgefertigt sein. So muss hier aufgeführt werden, welche Tätigkeiten und Aufgaben der Arbeitnehmer innehatte, und eine entsprechende Bewertung der Arbeit erfolgen. Das Arbeitszeugnis stellt einen Nachweis der bisher erbrachten Leistungen dar, den man bei zukünftigen Bewerbungen benötigt.
Die Zeit bis zum Jobaustritt
Die letzten Tage im alten Job sollten gewissenhaft und motiviert erledigt werden. Das hinterlässt für alle ein gutes Gefühl und zeigt insbesondere die eigene Professionalität. Denn unprofessionell wäre es, in den letzten Tage im Job die Aufgaben nicht ordentlich zu Ende zu führen und eine „ist mir egal“-Mentalität an den Tag zu legen. So etwas sorgt für zusätzliche schlechte Stimmung und kann sich sogar bis in den neuen Job weiterverbreiten.
Zudem dran denken: alle wichtigen Firmenunterlagen sowie Schlüssel und Stempelkarte abgeben.
Der Fall: Besseres Angebot und wann man kündigen sollte
Es kann durchaus vorkommen, dass man als Arbeitnehmer ein besseres Jobangebot von einem anderen Unternehmen bekommt und man sich schnell Gedanken darüber macht, ob man seinen aktuellen Job kündigen sollte.
Das ist eine legitime Überlegung, aber eine Kündigung kommt erst in Frage, wenn folgende Dinge erledigt sind:
- Der Bewerbungsprozess wurde durchlaufen
- Verhandlungen über Aufgaben und Gehalt sind abgeschlossen
- beide Seiten sind sich einig
- Wenn man den neuen unterschriebenen Arbeitsvertrag hast
Denn: Verhandlungen können mittendrin abgebrochen werden und der potentielle neue Arbeitgeber entscheidet sich doch für einen anderen Kandidaten. Wenn man dann frühzeitig schon eine Kündigung eingereicht hat, steht man unter Umständen ohne Job dar. Dabei zu berücksichtigen ist, dass man kein Recht auf Arbeitslosengeld hat, da man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat!
Hier gehts zur Jobbörse.
04. Mai 2021
04.05.21